Dashcams: Praktisch & funktional

Die kleinen Kameras, die an der Windschutzscheibe befestigt werden und das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, gewinnen zunehmend an Popularität.

Nutzung

Im Falle eines Unfalls kann eine Dashcam helfen, den Hergang zu rekonstruieren und mögliche Schuldfragen zu klären. Auch bei Vandalismus oder Parkschäden liefert sie wertvolle Hinweise. Gerade für Fahrzeuge von Audi bietet sich eine Dashcam-Lösung an, die sowohl technisch als auch optisch zum Fahrzeug passt. Deshalb greifen Sie am besten zur Original-Zubehörlösung von Audi: Dem Universal Traffic Recorder 2.0.

Besonderheiten

Der Universal Traffic Recorder 2.0 von Audi ist als Ein-Kanal-Variante mit Frontkamera oder als Zwei-Kanal-System mit zusätzlicher Heckkamera erhältlich. Ein besonderes Merkmal ist der integrierte Parkmodus, der auch bei abgestelltem Fahrzeug aufzeichnet – dank Radartechnologie mit Energiesparfunktion. Gesteuert wird die Kamera bequem über eine App. Die Installation nehmen wir gerne für Sie vor – so ist sichergestellt, dass die Kamera nicht nur korrekt angeschlossen, sondern auch dezent in das Fahrzeugdesign integriert ist.

Kriterien

Beim Kauf einer Dashcam sind einige Kriterien besonders wichtig: Eine hohe Auflösung sorgt dafür, dass Nummernschilder oder Details klar erkennbar sind. Ein breiter Aufnahmewinkel gewährleistet, dass möglichst viel vom Verkehrsgeschehen erfasst wird. Funktionen wie Loop-Aufnahmen, ein G-Sensor zur Erkennung von Unfällen oder ein Bewegungsmelder für den Parkmodus erhöhen die Alltagstauglichkeit zusätzlich. Ebenso sollte die Energieversorgung so geregelt sein, dass die Fahrzeugbatterie geschont wird.

Rechtslage

In der Schweiz sind solche Kameras grundsätzlich nicht verboten, aber es gelten klare Einschränkungen. Wichtig ist etwa, dass die Dashcam das Sichtfeld der Fahrerin oder des Fahrers nicht behindert. Auch darf sie während der Fahrt nicht bedient werden, um Ablenkung zu vermeiden. Besonders sensibel ist das Thema Datenschutz, weil Dashcams oft auch unbeteiligte Personen oder fremde Fahrzeuge filmen. Dauerhafte Aufzeichnungen des öffentlichen Raums sind in der Regel nicht erlaubt. Die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht ist zudem nicht automatisch zulässig – Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob eine Aufnahme verwendet werden darf.

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